Deutsche Botschaft Havanna

Bundeskanzleramt Havanna

Anschrift, Öffnungszeiten und Anfahrt zur Botschaft. Aber die neue Freiheit endet oft an der Tür der deutschen Botschaft in Havanna. Auf der Liste der deutschen Botschafter in Kuba befinden sich die ranghöchsten Vertreter des Deutschen Reiches und der Bundesrepublik Deutschland in Kuba. Barabhebungen per Kreditkarte sind nur in Havanna und Varadero möglich.

Die Deutsche Botschaft Havanna - Anschrift, Zeiten und Anfahrt zur Botschaft

Falls Sie einen Gesprächstermin zur Antragstellung für ein Geschäftsvisum brauchen, wenden Sie sich bitte an die Zentrale der Botschaft. Die Zeitverschiebung zu uns ist 6 Std. (z.B. in der Bundesrepublik 10.00 Uhr vormittags - in Cuba 4.00 Uhr vormittags, in Cuba 09.00 Uhr vormittags - in der Bundesrepublik 15.00 Uhr).

Außer an Sonn- und Feiertagen ist die Botschaft von 9.00 bis 12.00 Uhr für den allgemeinen Publikumsverkehr offen. Im Notfall ist die Botschaft unter den oben genannten Rufnummern während der Bürozeiten für deutsche Staatsangehörige zugänglich. Außerhalb der Bürozeiten ist der Rufbereitschaftsdienst bis 0 Uhr kubanische Zeit unter der Mobilfunknummer 0053-5-280 59 42 (aus dem cubanischen Festnetz: 05 280 59 42) möglich.

Visumangelegenheiten für kubanische Staatsangehörige sind keine Ausnahme!

Deutsche Botschaft Havanna - Zivilstandsrecht

Im Falle einer Heirat in der BRD können Ehepartner gegenüber dem Registerführer eine Deklaration über die Verwendung eines Namens in der Heirat einreichen. Eine solche Wahlmöglichkeit gibt es in Cuba nicht, da sich der Name durch die Heirat nicht verändert. Ehepartner, die nach der Heirat eine namentliche Anmeldung vornehmen wollen, können dies bei der Botschaft von Havanna oder nach der Rückreise nach Hause bei dem für ihren Wohnsitz verantwortlichen Kanzler tun.

Für deutsch-kubanische Eheschließungen gilt die Namensdeklaration jedoch nur für den Ehepartner, da das Namensgesetz keine Namensänderungen durchführt. Ein Eintrag von z.B. dem Familiennamen des Ehepartners in den cubanischen Pass ist nicht möglich! Ab dem 1. Juli 1998 müssen Familien angehörige, die keinen einheitlichen Familiennamen haben, in einer Namensdeklaration angeben, welchen Familiennamen ihr Sohn hat.

Die Namensänderung muss von den Erziehungsberechtigten vorgenommen werden, wenn sie persönlich bei der Botschaft oder einem Einwohnermeldeamt in der Bundesrepublik dabei sind. Bei Kindern, deren Ehepartner einen einheitlichen Ehegattennamen haben, wird der Name der Familie als Familienname verwendet. Deutschkubanische Erziehungsberechtigte haben folgende Möglichkeiten: Grundsätzlich empfiehlt die Botschaft von Havanna aus folgendem Grund, einen Begriff zugunsten des Gesetzes von Kuba zu deklarieren:

Auch die in Cuba geborenen deutschkubanischen Elternkinder haben die kubanische Staatsbürgerschaft und damit einen cubanischen Pass. Dabei wird der Familienname natürlich nach kubanischem Recht registriert. Entscheiden sich Mütter und Väter für eine Namensverwaltung zugunsten des Bundesrechts, ergibt sich ein anderer Familienname im Pass für Deutschland und Kuban.

Außerdem stimmt die cubanische Urkunde nicht mit den Angaben im Pass der Bundesrepublik Deutschland überein; der Name muss auch durch eine Namensbestätigung bestätigt werden. Für die Einreichung einer Namensdeklaration müssen die folgenden Originaldokumente und zwei Exemplare eingereicht werden: Sie müssen ins Deutsche übertragen und vom Außenministerium (MINREX) vorzertifiziert werden.

Im Prinzip müssen beide Eltern zusammen in der Botschaft vorsingen. Anschliessend sendet die Botschaft die bescheinigte Namensdeklaration an das verantwortliche Zivilstandsamt in Deutschland. Die Botschaft wird nach ca. 6-8 Monaten die Gültigkeit der Namensdeklaration bestätigen; ein Reisepass kann dann erstellt werden.

Mehr zum Thema