Lidl Reisen Prag

Die Lidl Tours Prag

Wenn Sie wirklich nach Prag wollen, sollten Sie sich das Angebot von Lidl-Reisen genauer ansehen. Die aktuellen Preise finden Sie hier: Die Abkürzung JT Touristik steht jetzt für Jasmin Taylor. Ich hatte für meinen Mann eine Reise nach Prag gebucht. Die Discounter Lidl will ihr Reisegeschäft ausbauen.

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Staatsangehörige der nachfolgend aufgeführten Staaten können mit einem gültigen Ausweis ( "Personalausweis") für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen in das Land reisen (alle Reiseunterlagen müssen mit Foto begleitet sein): In der Regel muss das Reisevisum für einen Zeitraum von 3 Monaten über das Visa des Reisenden weiterstehen.

Pässe von EU-Bürgern müssen während des gesamten Zeitraums Gültigkeit haben. Tschechien ist Vertragsunterzeichner und Nutzer des EU-Rechts (Schengener Abkommen). Im Schengenraum unterliegen die Reisenden nicht mehr der Ausweiskontrolle. Hinweis: Visumspflichtige Menschen müssen während ihres Schengenaufenthaltes einen Reisepass oder ein anderes Dokument sowie das Schengen-Visum mit sich führen. 1 ] Türken, die eine Aufenthaltserlaubnis für ein Schengen-Land oder für ein anderes Bundesland haben.

Passagiere, die sonst ein Visum brauchen, müssen kein Durchgangsvisum beantragen, wenn sie am gleichen Tag von einem Nicht-Schengen-Land in ein anderes Nicht-Schengen-Land fliegen, ohne das Transitgebiet zu betreten, und über ein gültiges Reisedokument verfügten. Unter anderem können die türkischen Staatsangehörigen diese Transiterleichterungen nur in Anspruch nehmen, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis für ein Schengen-Land oder die Vereinigten Staaten besitzen.

Schengen-Visa: (a) Reisepass), der für einen Zeitraum von drei Monaten nach dem Gültigkeitsdatum des Visums gilt und innerhalb der vergangenen zehn Jahre erteilt wurde, sowie eine Kopie der ersten vier Reisepassseiten. Staatsbürger von visumspflichtigen Staaten müssen vor der Einfuhr in den Schengen-Raum für das jeweilige Reiseland, in das sie bei der Passage durch den Schengen-Raum einreisen, ein Schengen-Visum einholen.

Informationen erhalten Sie entweder bei der für den Wohnsitz in der Tschechei verantwortlichen Botschaft oder Konsulat oder bei der für den Wohnsitz in der Tschechei verantwortlichen Ausländerbehörde. Der Antrag auf eine "EG-Aufenthaltsgenehmigung" kann von der Website des Ministeriums des Innern der Tschechoslowakei abgeladen werden. Verlängerter Aufenthalt: Mehrere Monaten. Unionsbürger, die sich mehr als 90 Tage in der Tschechei aufzuhalten wünschen, sind dazu befugt (nicht verpflichtet), ihr Recht auf Wohnsitznahme von der zustÃ?

Dies kann einen Pass erfordern. Unionsbürger ohne oder mit einer Aufenthaltserlaubnis sind jedoch dazu gezwungen, ihren Wohnort binnen 30 Tagen nach ihrer Ankunft in der Tschechischen Republik bei der örtlichen Polizei zu melden. Dies trifft jedoch nicht auf EU-Bürger zu, die in einem Hotelzimmer oder einer Rente unterkommen.

Visumspflichtige Personen müssen sich binnen 3 Werktagen nach ihrer Einreise bei der Polizei eintragen. Nicht visumspflichtige Personen (außer EU-Bürger) müssen sich binnen 30 Tagen eintragen. Deutschen: Ausweis, Kinderpass oder eigener Pass. Östereicher: Ausweis oder eigener Ausweis. Schweiz: Ausweis oder eigener Ausweis. Turks: Ausweis. Für Reisen ins europäische Ausland brauchen sie seit dem 28. Juli 2012 ein eigenes Reiseausweis (Reisepass / Kinderpass).

Es ist nicht mehr möglich, dass Kinder in die Pässe ihrer Eltern eingetragen werden. Bei Tieren aus allen Staaten ist eine Gesundheitsbescheinigung der zuständigen Behörde pro Hund erforderlich, wenn sich das betreffende Pferd mehr als 3 Monaten in der Tschechei aufhält. Der Heimtierpass muss nachweisen, dass das betreffende Haustier gegen Tuberkulose geimpft wurde, ggf. eine Nachimpfung.

Haustiere unter 4 Monaten sind von der Tollwutimpfung auszunehmen. Ein Gesundheitszertifikat ist für jedes einzelne Haustier erforderlich. Um in die Europäische Union einzureisen, müssen Haustiere 3 Monaten vor der Einfuhr auf das Vorhandensein von Impfantikörpern getestet werden. Ausnahmen: Die 3-Monatsfrist ist nicht anwendbar auf Haustiere, deren EU-Heimtierausweis besagt, dass die Blutprobe vor dem Auslaufen des Tieres aus dem Gemeinschaftsgebiet entnommen wurde und dass bei der Blutuntersuchung ausreichend Antibiotika gegen tollwütige Tiere nachweisbar waren.

Bei Hunden, Katze und Frettchen aus Tollwut freien Drittländern (z.B. CH, ANDORRRA, Island, Lichtenstein, MO naco, NORGEN, S. Marin und Vatikanstadt) kann für die Einreise auch der Heimtierpass verwendet werden, der eine wirksame Tollwut-Impfung nachweist.

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