Deutsche Botschaft Kabul
Botschaft KabulAuslandsvertretungen der Bundesregierung in Afganistan
Das Visumbüro und die konsularische Abteilung der Botschaft in Kabul bleibt wegen des Bombenangriffs vom 31. Mai 2017 auf unbegrenzte Zeit inaktiv. Die Beantragung eines Schengen-Visums mit dem Hauptziel Ziel Ihrer Reise kann bei einer der nachfolgenden Visumsstellen erfolgen: Neue Anträge auf Familiennachzug, Studien- und andere nationale Visen können bei den Vertretungen in Neu-Delhi und Islamsabad einreicht werden.
Die Vergabe der Termine für beide Vertretungen hat angefangen. Die Bewerber werden gemäß ihrer Anmeldung auf der Wartezeit benachrichtigt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Vergabe von Terminen aufgrund der großen Zahl von Terminwünschen mehrere Wochen dauern kann. Bitte verzichten Sie auf Anfragen zum Stand der Dinge, da diese die Abwicklung weiter aufschieben. Wenn Sie sich bereits vor der Schliessung der konsularischen Abteilung in Kabul in die Terminkarte eingetragen haben oder bereits einen Besuchstermin gebucht haben, tragen Sie bitte bei einer erneuten Anmeldung die zugehörige Referenznummer des alten Termins ein.
Die afghanischen Staatsangehörigen müssen für die Einfuhr nach Deutschland, Österreich, Polen, Indien, in die Schweiz und in die USA einreisen. Solch ein solches Visa zur Antragstellung für ein deutsches Sichtvermerk in einem Drittland kann bei den Vertretungen der erwähnten Länder angefordert werden. Das Auswärtige Amt teilt mit, dass Afghanen derzeit sowohl mit einem gültigem türkischem als auch einem US-Visum in die Tuerkei einreisen koennen.
Die Beantragung eines Schengen-Visums bei den für die afghanischen Staatsangehörigen verantwortlichen Vertretungen in Neu-Delhi, Iran, Indien und Singapur (später auch Islamabad) kann nur akzeptiert werden, wenn der Bewerber sich rechtmäßig in diesen Staaten befindet. Wir weisen darauf hin, dass handgeschriebene (nicht maschinenlesbare) Pässe ab dem 25. Oktober 2017 von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) nicht mehr akzeptiert werden.
Bei der Botschaft in Kabul bereits eingereichte Visaanträge (Familienzusammenführung, Studierende etc.) werden im Hauptsitz des AA in Berlins bearbeitet. Nach der endgültigen Entscheidung in der Hauptstadt ist geplant, dass die Bewerber ihr Visa oder das Ablehnungsschreiben sowie die Originaldokumente bei den zuständigen Behörden in Deutschland einholen.
Die Bewerber werden in kürzester Zeit individuell angesprochen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Informationsanfragen zur Zeit nicht bearbeitet werden können, da dies die Abwicklung offener Bewerbungen weiter aufhalten wird. Schicken Sie bitte nur die noch fehlenden Unterlagen, wenn möglich im pdf-Format, um die weitere Verarbeitung nicht zu verlangsamen. Das inländische Team der Botschaft von Kabul hat beinahe zweitausend Fälle erhalten.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass einzelne Bewerbungen aus Gleichbehandlungsgründen nicht vorab behandelt werden können, es sei denn, es liegen zwingende humanitäre oder medizinische Umstände vor, die sie zwingend sind. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass nahezu alle Bewerberinnen und Bewerber Dringlichkeitsgründe vorbringen, so dass nur die absoluten Notfälle im Vorfeld behandelt werden können.
Die Deutsche Botschaft in Kabul kann Reiseanträge nur annehmen, wenn das Hauptreiseziel die Republik ist. Die Beantragung eines Langzeitvisums dauert wesentlich länger. Wir weisen darauf hin, dass die normale Bearbeitungsdauer für Familienzusammenführungsvisa mehrere Wochen ist. Es ist zu berücksichtigen, dass die Bezeichnungen im Reisepass, im Reisepass und in der dazugehörigen Sprache übereinstimmen müssen, damit ein Antrag angenommen werden kann.
Die in den neuen Reisepässen Afghanistans verwendeten Familiennamen (Passnummern, die mit dem Buchstaben Null beginnen) müssen ebenfalls in der amtlichen Fassung der Aufgabenbeschreibung und der amtlichen Fassung enthalten sein. Wenn dies noch nicht der Fall ist, muss der Name in der Tabelle vervollständigt werden, bevor der Antrag gestellt wird.