Liste der Stadtführer Prag

Stadtführerliste Prag

Prague City Tour All Inclusive Die Prague All Inclusive City Tour ist ideal für Kurzaufenthalte und Stadtrundfahrten. Stellt eine Liste von Stadtführern zur Verfügung, die für eine Stadtrundfahrt in einer bestimmten Sprache qualifiziert sind, sowie die Möglichkeit der Online-Buchung. Siehe die komplette Liste. Klicken Sie hier für die komplette Liste. Eine Liste von einzigartigen, eleganten Restaurants und typisch tschechischen Pubs in der Prager Altstadt, Neustadt und Umgebung.

Führungen in Prag für Reisegruppen

Führungen im Namen der Verbraucher: Konsequenz: Der Stadtführer muss die Mehrwertsteuer im Lande der Leistung deklarieren und bezahlen. 3 Buchstabe b) 3 a) UStG: Die nachfolgenden weiteren Dienste werden dort geleistet, wo sie vom Unternehmen durchgeführt werden: und damit zusammenhängende Dienste an eine nichtsteuerpflichtige Person in Bezug auf kulturelle, künstlerische, sportliche, wissenschaftliche, erzieherische, unterhaltende oder vergleichbare Aktivitäten wie z. B. Handelsmessen und Austellungen, einschließlich der Bereitstellung von Diensten durch die Organisatoren solcher Aktivitäten, ist der Ort, an dem diese Aktivitäten wirklich durchgeführt werden.

Führungen im Namen von Firmen im Rahmen des Umsatzsteuergesetzes: Gleiches trifft zu, wenn er in der ESR anderweitig als Kleingewerbetreibender betrachtet wird oder wenn der Dienstleister im Auslande unter die Kleinunternehmerverordnung oder eine gleichwertige Sonderregelung fallen. In seiner Entscheidung vom 26. Oktober 2010 (Rechtssache C-97/09) hat der Europäische Gerichtshof präzisiert, dass die Regelung für Kleinunternehmen nur für in Deutschland wohnhafte Steuerzahler anwendbar ist.

Gesellschaften im Sinn des Umsatzsteuerrechts sind auch: Kapitalgesellschaften oder öffentlich-rechtliche Körperschaften: Alle sonstigen Leistungen, die einem Unternehmern für sein Unternehmertum erbracht werden, erfolgen nach Maßgabe der Paragraphen 3 bis 8 und der 3b, 3a, 3b und 3f an dem Standort, von dem aus der Begünstigte sein Unternehmertum unterhält.

Erfolgt die andere Dienstleistung am Geschäftssitz eines Unternehmens, ist der Geschäftssitz maßgeblich. Satz 1 und 2 finden sinngemäß Anwendung bei anderen Dienstleistungen für eine Rechtsperson, die ausschliesslich nicht geschäftlich aktiv ist, und für eine Rechtsperson, die sowohl geschäftlich als auch nicht geschäftlich aktiv ist; dies betrifft nicht andere Dienstleistungen, die ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch des Mitarbeiters oder eines Aktionärs gedacht sind.

Artikel 44 VATStSystRl: Der Erfüllungsort einer Leistung an einen als solchen handelnden Unternehmer ist derjenige, an dem der Unternehmer seinen Geschäftssitz hat. Erfolgt diese Leistung jedoch für eine ortsfeste Einrichtung des Abgabenpflichtigen an einem anderen als seinem Geschäftssitz, so ist die ortsfeste Einrichtung der ortsfeste Betrieb derjenige, an dem diese Leistung erbringt wird.

Fehlt ein solcher Sitz oder eine solche feste Einrichtung, so wird als Erfüllungsort für die Leistung der Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Steuerzahlers angesehen.

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